Stand: Juni 2025
1.1 CENDO gewährt auf alle von ihr gelieferten Elektrogeräte eine gesetzliche Standardgarantie von 2 Jahren.
1.2 Bei gleichzeitigem Kauf von mindestens drei PENDO Geräten (kein Zubehör) in einer Bestellung gewährt CENDO zusätzlich zur Standardgarantie eine zusätzliche Gewährleistung von 3 Jahren. Die gesamte Garantiezeit beträgt daher 5 Jahre ab dem Datum der Lieferung.
1.3 „ENDO-Geräte“ bezeichnet nur vollwertige Elektrogeräte. Zubehör wie (Plasma-)Filter, Erweiterungen, Verkabelungen oder anderes loses Zubehör sind ausdrücklich von dieser zusätzlichen Garantie ausgeschlossen .
1.4 Die zusätzliche Gewährleistung gilt, wenn:
2.1 CENDO wird innerhalb der Nachfrist für die Beseitigung von Mängeln sorgen, die nachweislich auf Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, sofern diese innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügt werden.
2.2 Während der zusätzlichen Gewährleistungsfrist gelten folgende Bedingungen:
2.3 Reparaturen werden ausschließlich von oder im Auftrag von CENDO oder einem autorisierten Servicepartner durchgeführt.
2.4 Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von CENDO über.
3.1 Ist die Reparatur wirtschaftlich oder technisch nicht gerechtfertigt (z.B. wenn die Kosten der Reparatur >75 % des Kaufpreises betragen), kann CENDO
3.2 Im Falle der Ersatzlieferung kann vom Kunden eine angemessene Nachzahlung verlangt werden. Das Originalgerät geht dann in das Eigentum von CENDO über.
Die zusätzliche Garantie gilt nicht unter anderem für:
5.1 Um die zusätzliche Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde:
5.2 Die Beurteilung, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt, liegt bei CENDO.
6.1 Diese zusätzliche Gewährleistung gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und berührt diese nicht.
6.2 Ein erfolgreicher Gewährleistungsanspruch hat weder eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch den Beginn einer neuen Laufzeit zur Folge.
6.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.