Zusätzliche Garantiebedingungen CENDO – Garantieverlängerung für den Kauf von 3 oder mehr Geräten

Stand: Juni 2025

1. Geltungsbereich & Dauer

1.1 CENDO gewährt auf alle von ihr gelieferten Elektrogeräte eine gesetzliche Standardgarantie von 2 Jahren.

1.2 Bei gleichzeitigem Kauf von mindestens drei PENDO Geräten (kein Zubehör) in einer Bestellung gewährt CENDO zusätzlich zur Standardgarantie eine zusätzliche Gewährleistung von 3 Jahren. Die gesamte Garantiezeit beträgt daher 5 Jahre ab dem Datum der Lieferung.

1.3 „ENDO-Geräte“ bezeichnet nur vollwertige Elektrogeräte. Zubehör wie (Plasma-)Filter, Erweiterungen, Verkabelungen oder anderes loses Zubehör sind ausdrücklich von dieser zusätzlichen Garantie ausgeschlossen .

1.4 Die zusätzliche Gewährleistung gilt, wenn:

  • Alle Geräte in einer Bestellung wurden gekauft;
  • Die Registrierung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung über das Online-Formular;
  • Es handelt sich um Geräte, die an eine Privat-/Lieferadresse geliefert werden;
  • Die Geräte verfügen über eine gültige Seriennummer und wurden bei CENDO oder einem angeschlossenen Küchenfachhandel gekauft.

2. Deckung während der zusätzlichen Garantiezeit

2.1 CENDO wird innerhalb der Nachfrist für die Beseitigung von Mängeln sorgen, die nachweislich auf Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, sofern diese innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügt werden.

2.2 Während der zusätzlichen Gewährleistungsfrist gelten folgende Bedingungen:

  • Arbeit: völlig kostenlos für den Kunden;
  • Anfahrtskosten: gehen vollständig zu Lasten des Kunden;
  • Materialkosten: Der Kunde zahlt 50% der Kosten für die zu ersetzenden Teile.

2.3 Reparaturen werden ausschließlich von oder im Auftrag von CENDO oder einem autorisierten Servicepartner durchgeführt.

2.4 Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von CENDO über.


3. Austausch des Gerätes

3.1 Ist die Reparatur wirtschaftlich oder technisch nicht gerechtfertigt (z.B. wenn die Kosten der Reparatur >75 % des Kaufpreises betragen), kann CENDO

  • Ersetzen Sie das Gerät durch ein gleichwertiges Modell.
  • Oder bieten Sie dem Kunden einen Neukauf mit einem Rabatt an , der sich nach Abschreibung und Marktwert richtet.

3.2 Im Falle der Ersatzlieferung kann vom Kunden eine angemessene Nachzahlung verlangt werden. Das Originalgerät geht dann in das Eigentum von CENDO über.


4. Ausschlüsse

Die zusätzliche Garantie gilt nicht unter anderem für:

  • Geräte außerhalb der Garantiezeit;
  • Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Installation oder unzureichende Wartung verursacht wurden;
  • Verschleißteile wie Lampen, Glas, Gitter, Filter usw.;
  • Kosmetische Schäden (wie Kratzer, Dellen);
  • Schäden durch höhere Gewalt oder äußere Einflüsse (z.B. Wasser-, Sturm- oder Feuerschäden);
  • Defekte, die durch nicht autorisierte Reparaturen verursacht wurden;
  • Verwendung außerhalb eines häuslichen Kontexts (z. B. geschäftliche oder kommerzielle Nutzung);
  • Geräte ohne gültige Seriennummer oder mit gefälschten Kaufpapieren;
  • Gerät, das ins Ausland verbracht wurde;
  • Verlust oder Folgeschäden an der Umwelt.

5. Verfahren für Garantieansprüche

5.1 Um die zusätzliche Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde:

  • Den Mangel unverzüglich nach Entdeckung über [email protected] zu melden;
  • Halten Sie die vollständige Einkaufsrechnung bereit.

5.2 Die Beurteilung, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt, liegt bei CENDO.


6. Sonstiges

6.1 Diese zusätzliche Gewährleistung gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und berührt diese nicht.

6.2 Ein erfolgreicher Gewährleistungsanspruch hat weder eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch den Beginn einer neuen Laufzeit zur Folge.

6.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

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